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Mischa Aschmoneit einer der Pressesprecher der Kampagne Castor Schottern vor Gericht

 
Am Dienstag, den 21. Mai 2013, steht um 14 Uhr mit Mischa Aschmoneit einer der Pressesprecher der Kampagne Castor Schottern vor Gericht. Er hat nicht die Absichtserklärung der Kampagne unterzeichnet, sondern wird wegen seiner Pressearbeit der "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten" bezichtigt.
Die Kampagne Castor Schottern bekräftigt die Legitimität ihrer Aktionen, die auf das Verhindern der Atommülltransporte in das unsichere Zwischenlager Gorleben gerichtet waren und für den sofortigen Ausstieg aus der Atomtechnologie ein Zeichen gesetzt haben. Sie verteidigt zugleich den öffentlichen und transparenten Charakter ihrer Handlungen, zu denen auch die Weitergabe von Informationen an die Medien gehört.
Hanna Spiegel, ebenfalls Sprecherin der Kampagne Castor Schottern: "Wir stehen solidarisch hinter unserem Pressesprecher, er muß sich zumindest um die finanziellen Kosten keine Sorgen machen. Sorgen machen muß man sich um den Zustand der Staatsanwalt Lüneburg, die sogar Pressearbeit zu ihnen unliebsamen Aktionen kriminalisieren will, um AktivistInnen einzuschüchtern. Das wird nicht gelingen.
Am gleichen Tag findet um 10:30 Uhr (ebenfalls im Amtsgericht Lüneburg, Am Ochsenmarkt 3) ein Prozeß gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Dieter Dehm wegen der Unterzeichnung der Absichtserklärung der Kampagne Castor Schottern statt.
Wir laden herzlich zum Besuch beider Prozesse ein, zudem wird es um 13 Uhr es vor dem Gericht eine Solidaritätsaktion geben
Die Frage die sich in diesem Zusammenhang stellt ist natürlich grundsätzlich. muss eine Gruppe wie "Castor Schottern" Ihre Pressearbeit über einen Anwalt laufen lassen, der sich dann auch einer Anklage ausegesetzt sieht, muss eine solche Gruppe aus Sicht der Staatsanwaltschaft jede Pressearbeit einstellen oder gilt das öffentliche Interesse und das Recht auf Presseinformation und der freien Meinungsäusserung einer NGO?

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