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NRW: Hindu-Tempelverein erstreitet Anerkennung als Religionsgemeinschaft
Ein Hindu-Tempelverein aus Hamm muss als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.
Der Verein hatte gegen die Ablehnung seines Antrages auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) geklagt. Die Tempelgemeinschaft gelte mittlerweile in Deutschland und Europa als Repräsentant des Hinduismus insgesamt, hieß es in der Begründung. Außerdem bestehe ein „erheblicher religiöser Bedarf“ nach dem Tempel und dem dahinter stehenden Verein. Das Land hatte den Antrag mit Hinweis auf die zu geringe Mitgliederzahl und das erst rund 20-jährige Bestehen des Vereins abgelehnt. Das Urteil (AZ: 12 K 2195/12 vom 7. Juni) ist nicht rechtskräftig.
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