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Düsseldorfer Tabelle: Aktuelle Mindestleistungen

Höhe des Mindestunterhalts nach Altersstufen nach der Düsseldorfer Tabelle, Statistik UVG
Der Mindestunterhalt ist höher als der Betrag des vom Staat gezahlten UVG. Der UVG Betrag ist geringer als "echter" Unterhalt, weil das Kindergeld auf den Mindestunterhalt voll angerechnet wird statt zur Hälfte so erklärt sich die aktuelle Differenz von 109,50 Euro (halbes Kindergeld 1 Kind).

Kindergeld seit dem 1. Januar 2021

  • 1. Kind: 219 Euro
  • 2. Kind: 219 Euro
  • 3.  Kind: 225 Euro
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro

Die Berechnung erfolgt anhand des vom Gesetzgeber bestimmten steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Kindern (siehe 13. Existenzminimumbericht) und der gesetzlich festgelegten Prozentsätze (§ 1612a Abs. 1-3 BGB).
1.900 Euro Nettoeinkommen ist die niedrigste Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Bei einem Einkommen, das diesen Wert nicht übersteigt, muss Mindestunterhalt abzüglich des halben Kindergeldes gezahlt werden. So ergeben sich Werte von 286,50 Euro für Kinder bis 6 Jahren, 345,50 Euro bis 12 Jahren und 423,50 Euro bis 18 Jahren des Kindes.
Fast jedes dritte Kind in Deutschland ist unehelich.  Rund 2,1 Millionen Mütter und etwa 435.000 Väter waren im Jahr 2020 Alleinerziehend. Die Scheidungsquoute in Deutschland sinkt seit 2008 (Finanzkrise) und liegt unter 40%.
Alleinerziehende tragen neben dauerhaften Transferleistungsempfängern und Kleinunternehmern das größte Altersarmutsrisiko in Deutschland.
Neben dem Unterhalt- wird staatliches Kindergeld gezahlt. Kann das zahlungspflichtige Elternteil nicht zahlen, so springt der Staat mit UVG ein.  Dieser Unterhaltsvorschuss beträgt seit Januar 2022 monatlich: für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 177 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 236 Euro, für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 314 Euro. Das aktuell nicht zahlungsfähige Elternteil wird bei späterer Zahlungsfähigkeit zur Zahlung aufgefordert. Mehr als 800.000 Kinder erhielten Ende 2018 den Unterhaltsvorschuss, weil sie keinen laufenden Unterhalt von ihren getrennt lebenden Elternteilen erhielten. In etwa jedem vierten eingestellten Fall können die Unterhaltsvorschuss-Stellen die Zahlung aufheben, weil nunmehr direkt von den Eltern Unterhalt gezahlt wird, nachdem sie durch die Unterhaltsvorschuss-Stellen dazu aufgefordert wurden. Das ist der häufigste Grund für die Aufhebung der Zahlungen. Das ist eine gute Nachricht. Diese Kinder profitieren neben den 800.000 leistungsberechtigten Kindern vom Unterhaltsvorschuss.
 
 
seit 01.01.2022
ALTERSSTUFE
1. (0 – 5 Jahre)   2.730 x 2 : 12 x 87%   zu zahlen sind mindestens 396 €
2 (0-12 Jahre)  2.730 x 2 : 12 x 100%  zu zahlen sind mindestens 455 €
3. (12 – 17 Jahre)  2.730 x 2 : 12 x 117% zu zahlen sind mindestens 533 €
 

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